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Bioenergie muss ausgenommen werden

Verantwortlicher Autor: Carlo Marino Rom/Berlin, 06.12.2022, 19:42 Uhr
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Rom/Berlin [ENA] Anhörung zum Strompreisbremsengesetz: Bioenergie muss ausgenommen werden. In der Tat, das kurzfristig mobilisierbare technische Potenzial allein des bestehenden Biogasanlagenparks wird auf eine Steigerung von im Schnitt 20 Prozent geschätzt, insgesamt also 19 Terawattstunden (TWh) Gas bzw. 7 TWh Strom, was dem Stromverbrauch von zwei Millionen Haushalten entspricht.Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie

des Deutschen Bundestages hat sich am 6. Dezember im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Strompreisbremsgesetz mit der geplanten Abzweigung von Strommarkterlösen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen befasst. Die zur Anhörung geladene Expertin und Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie Sandra Rostek kommentiert: „Die mit der Novelle des Strompreisbremsengesetzes beabsichtigte Abschöpfung von Strommarkterlösen darf nicht die Versorgungssicherheit im nun anstehenden Winter oder gar die Energiewende im Ganzen gefährden.

Eine Abschöpfung der Erlöse aus der Stromproduktion der Bioenergie gefährdet jedoch beides, da mehrere Gigawatt Erzeugungsleistung aus Biogas und Holz direkt zur Disposition stehen. Dies liegt vor allem an den stark gestiegenen Kosten zum Betrieb der Biomasseanlagen. Nicht erst seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sind die Kosten für Wartung, Reparatur, Betriebsmittel sowie Brennstoffe und Substrate explodiert. Der vorliegende Gesetzentwurf versucht hier zwar mit einer unzureichenden Anhebung des Sicherheitspuffers eine Antwort auf die Kostensteigerungen bei Biogas zu geben, doch die massiven Kostensteigerungen bei allen weiteren Biomasseanlagen, die z.B. Alt- und Restholz oder Stroh einsetzen, werden weiter völlig ignoriert.

Zum anderen ersetzen insbesondere flexible Bioenergieanlagen fossile Brennstoffe im Strom- und Wärmemarkt. Sie stehen folglich in direkter Konkurrenz zu Erdgas und Kohle, welche die Preistreiber in der aktuellen Energiekrise sind. Erlöse aus der flexiblen Stromproduktion nahezu vollständig abzuschöpfen, ist energiewirtschaftlich schlicht unsinnig. Hierdurch geht unweigerlich der Anreiz verloren, die Stromerzeugung auf die Zeiten mit den höchsten Börsenpreisen, also die Stunden mit dem höchsten Erdgasverbrauch zu verlagern und so den Strompreis über das Marktgeschehen zu senken. Die vorgeschlagene Bagatellgrenze für Erneuerbare Energien Anlagen von einem Megawatt ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, diskriminiert aber insbesondere

jene Biogasanlagen, die ihre Leistung zur flexiblen Stromproduktion erhöht und sich frühzeitig für eine teurere, aber netzdienlichere Stromproduktion entschieden haben. Auch ist zu befürchten, dass bei einer Abschöpfung von Anlagen über einem Megawatt wesentliche flexible Leistungen kurzfristig außer Betrieb genommen werden Folgerichtig ist nach wie vor die vollständige Ausnahme der Bioenergie aus dem Abschöpfungssystem notwendig. Andernfalls stehen sowohl die Versorgungssicherheit sowie langfristig die gesamte Energiewende in Gefahr.“

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